Landesweite Ehrenamtskarte in Ulm
Mit der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg will die Landesregierung ihre Anerkennung und Wertschätzung für die vielen freiwillig Engagierten im Land zum Ausdruck bringen. Inhaber:innen der Ehrenamtskarte profitieren von ermäßigten Eintritten in verschiedenen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Nach erfolgreichem Abschluss der Modellphase startete die Stadt Ulm am 1. April 2025 mit der Ehrenamtskarte, die schrittweise in ganz Baden-Württemberg eingeführt werden soll. Das aufgedruckte Ablaufdatum gilt vorbehaltlich der verfügbaren Finanzmittel des Landes.

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
- Du engagierst Dich in einem der teilnehmenden Stadt- und/oder Landkreise?
- Du engagierst Dich seit mindestens einem Jahr in hohem Maße für unsere Gesellschaft?
- Du hast Dich in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl eingesetzt?
- Oder Du arbeitest in jüngster Zeit mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt?
- Dein Einsatz findet im öffentlichen Raum, also nicht im privaten oder familiären Umfeld statt und ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet?
Dann bist Du zum Erhalt der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg berechtigt.
Einen garantierten Anspruch gibt es für
- Juleica-Inhaberinnen und -inhaber,
- Mitglieder in Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks sowie taktischer Einheiten/Einsatzeinheiten der Fachdienste des Katastrophenschutzdienstes des Landes (Paragraf 15 Absatz 1 Landeskatastrophenschutzgesetz)
- Freiwilligendienstleistende.
Welche Vergünstigungen gibt es?
Teilnehmende Einrichtungen und jeweilige Vergünstigung in ganz Baden-Württemberg findest Du auf der Website des Sozialministeriums Baden-Württemberg.
Ausgabestellen in Ulm
Informationsstelle der Freiwilligenagentur »engagiert in ulm«
Radgasse 8 | 89073 Ulm
ehrenamtskarte@engagiert-in-ulm.de | ✆ 0731 70 88 514